BTB Sachsen

18.01.2022 - Sozialwahlen 2023

Vorbereitungen für Wahl der Sozialversicherung 2023 laufen: Selbstverwaltung konsequent stärken

Die Selbstverwaltung der Sozialversicherung bekommt in der Öffentlichkeit und unter den Kolleginnen und Kollegen immer noch zu wenig Aufmerksamkeit. Alle sechs Jahre werden in Deutschland die Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungen gewählt. Bei den Krankenkassen ist das der Verwaltungsrat, bei den Renten- und Unfallversicherungen die Vertreterversammlung. Sie werden jeweils zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgebenden und der Versicherten gebildet. Der SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen sieht es als besonders wichtig an, dass die Erfahrungen unserer Mitglieder aus den Betrieben und Dienststellen in die Selbstverwaltung zum Wohle der Versicherten eingebracht werden. Mit Kandidatinnen und Kandidaten aus unseren Reihen können wir dies verbessern und damit auch die Prävention stärken.

Mit der im Jahr 2020 umgesetzten Gesetzesänderung soll durch die Stärkung der Urwahlen, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Ausübung des Ehrenamtes und die Einführung einer Geschlechterquote die Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und Stärkung der Sozialen Selbstverwaltung verbessert werden. Wir bitten insbesondere auch Frauen, sich für die Kandidatur bereitzustellen. Für Rückfragen hierzu steht der stellv. SBB-Vorsitzende André Ficker Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.