BTB Sachsen

29.06.2022 - Besoldung nach der Rechtsprechung, nicht nach Kassenlage!

Beamtinnen und Beamte müssen ihren Ämtern entsprechend besoldet werden. Viele Dienstherrn haben hier Nachholbedarf!

„Das Bundesverfassungsgericht hat vor geraumer Zeit unsere Auffassung bestätigt: Die einseitigen Zugriffe auf die Besoldung haben zu einer unzulässigen Unteralimentation geführt. Das muss nun flächendeckend korrigiert werden. Die Alimentation muss der Rechtsprechung, und nicht der Haushaltslage entsprechen“, sagte der dbb Bundesvorsitzende beim Gewerkschaftstag des dbb saar am 28. Juni 2022.