BTB Sachsen

07.12.2022 -

Beschäftigte von extrem erhöhten Lebenshaltungskosten entlasten!

Angesichts aktuell stark gestiegener Lebenshaltungskosten fordert der BTB Sachsen vom Arbeitgeber, seiner Fürsorgepflicht nachzukommen und die Beschäftigten finanziell zu entlasten, indem er die Regelungen im Tarifvertrag der Länder zur Anwendung bringt.

Der SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen unterstützt eine Aktion der Fachgewerkschaft SLV (Sächsischer Lehrerverband). Der BTB Sachsen hat in seiner Landesvorstandssitzung im November 2022 die Besoldungs- und Tariflage im Bereich der Landesverwaltung erörtert und empfiehlt in Anlehnung an die Aktion des SLV die Beantragung einer Zulage nach TV-L zum Ausgleich dieser hohen Lebenshaltungskosten.

Die Formulierung im § 16 Abs. 5 TV-L ist wie folgt:

„Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich erhöhter Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v. H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. Die Zulage kann befristet werden. Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich“

Die Inflationsrate betrug z. B. im Jahr 2021 nur 3,1 %.

Mit Stand 31.10.2022 haben sich die Werte erneut erhöht und betragen nun:

  1. die Inflationsrate + 10,4 %
  2. die Steigerung der Verbraucherpreise + 43,9 %
  3. die Steigerung der Nahrungsmittelpreise + 18,7 %.