BTB Sachsen

08.12.2022 - Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation

Angesichts extrem erhöhter Lebenshaltungskosten rät der BTB Sachsen gemeinsam mit dem SBB Beamtenbund und Tarifunion allen Beamtinnen und Beamten, bis zum 31. Dezember 2022 einen Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation zu stellen. Beamtinnen und Beamten erhalten nur eine Nachzahlung, wenn sie ihre Ansprüche jeweils im laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit zwei Beschlüssen vom 4. Mai 2020 festgestellt, dass sowohl die „Grundbesoldung“ im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015, aber auch die in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2013 bis 2015 gewährte Besoldung ab dem dritten Kind in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen waren. Die Rechtsprechung betrifft Sachsen zwar nicht unmittelbar, nach den vorliegenden Berechnungen des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen ist jedoch klar, dass auch in Sachsen die Besoldung verfassungswidrig zu niedrig bemessen wurde. Die angekündigte Umsetzung im Freistaat Sachsen ist am 30.11.2022 im Landtag eingegangen und unter Drucksache 7/11452 in der Parlamentsdokumentation einsehbar (https://edas.landtag.sachsen.de). Auf Seite 3 der Vorbemerkungen wird die aktuelle Lage beschrieben: „Die Überprüfung der sächsischen Besoldung anhand der vom Bundesverfassungsgericht nunmehr festgelegten Kriterien hat Handlungsbedarf aufgezeigt.“

Musterschreiben für Mitglieder können bei Interesse in der Geschäftsstelle des BTB Sachsen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angefordert werden. Dies gilt aus Gründen der Rechtssicherheit auch für alle Beamtinnen und Beamte, die bereits in der Vergangenheit entsprechende Anträge gestellt haben.