BTB Sachsen

27.02.2022 - Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten im Freistaat Sachsen

Sächsische Gesetz zur Corona-Sonderzahlung ist am 9. Februar 2022 einstimmig im Landtag beschlossen worden

Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern wird – entsprechend den Tarifbeschäftigten – bis 31. März 2022 zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung auf Grund der Corona-Krise eine einmalige Sonderzahlung als zusätzliche Unterstützung zu den ohnehin geschuldeten Bezügen im Sinne des § 3 Nr. 11a EStG gewährt. Diese Leistung beträgt 1.300 Euro (bei Vollbeschäftigung) und für Beamte auf Widerruf 650 Euro (bei Vollbeschäftigung). Unsere Forderung, auch für die Ruhestandsbeamtinnen und –beamten die zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise bei der aktuell hohen Inflationsrate abzumildern, ist nicht berücksichtigt worden.