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Aktuelles - BTB Sachsen

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29.01.2024 - Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte

Gespräch zwischen Gewerkschaften und dem Sächsischen Finanzminister Hartmut Vorjohann

Am 19. Januar 2024 fand ein sehr konstruktives Gespräch zwischen Gewerkschaften und dem Sächsischen Finanzminister Hartmut Vorjohann im SMF zur systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Freistaat statt.

Die Umsetzung steht jetzt im Detail fest! Die Tarifeinigung wird zeitgleich und systemgerecht auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger übertragen.

Inflationsausgleichszahlung:
Zunächst sollen bis Oktober 2024 ebenfalls steuerfreie Zahlungen von insgesamt 3.000 Euro zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise geleistet werden. Konkret sollen eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung i. H. v. 1.000 € für das Jahr 2023 und 10 Inflationsausgleichs-Monatszahlungen i. H. v. 200 € von Januar bis Oktober 2024 gezahlt werden. Versorgungsempfänger erhalten diese Zahlungen unter Berücksichtigung des jeweils maßgeblichen Ruhegehaltssatzes.

Zeitpunkt der Zahlung:
Die Zahlungen sollen zeitgleich mit dem Tarifbereich aufgenommen werden. Das heißt, die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung wird Ende Februar, spätestens Ende März gezahlt. Ende März beginnt dann die Zahlung der Inflationsausgleichs-Monatszahlungen, rückwirkend ab Januar.

Weitere Anhebung der Besoldung:
Die Besoldung und die der Berechnung der Versorgungsbezüge zugrundeliegenden Bezügebestandteile für die Versorgungsempfänger sollen in zwei Schritten angehoben werden. Zum 1. November 2024 soll eine Anhebung um 4,76% erfolgen. Dies entspricht dem tarifvertraglich vereinbarten Sockelbetrag von 200 €, der aus verfassungsrechtlichen Gründen (Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen und -stufen) in einen linearen Prozentsatz umgerechnet werden muss. (Die 4,76% sind im Tarifvertrag als Entsprechung für den Sockel festgehalten.) Zum 1. Februar 2025 sollen die Bezüge dann um weitere 5,5% erhöht werden.

Worüber wurde noch gesprochen?
Es sind zusätzliche Maßnahmen vorgesehen, um insgesamt eine den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechende Amtsangemessenen Alimentation zukunftsfest zu gewährleisten.

Nähere Informationen folgen, sobald die Abstimmungen hierzu abgeschlossen sind.

Anlage

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                                                                                      

 

 

 

 

20.01.2024 - Einkommensrunde 2023 TVL

Tarifrunde TV-L 2023 – Nachlese und Ausblick

Am 9. Dezember 2023 wurde das Ergebnis der Tarifverhandlungen zum TV-L bekanntgegeben. Die Erklärungsfristen dazu sind abgelaufen, d.h. das Ergebnis wird von den Ländern und den Gewerkschaften akzeptiert.

Seitens der Staatsverwaltung wird mit Hochdruck daran gearbeitet, dass die vereinbarten Zahlungen schnellstmöglich erfolgen können.

Die wesentlichen Eckpunkte der Einigung:

  1. Ein steuer- und sozialabgabenfreier Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro (stufenweise Auszahlung ab Dezember 2023).
  2. Ab dem 1. November 2024 Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und ab dem 1. Februar 2025 um 5,5 Prozent (Anpassung des Erhöhungsbetrags auf 340 Euro, wo dieser Wert nicht erreicht wird).
  3. Ausbildungs- und Praktikantenentgelte werden zum gleichen Zeitpunkt um 150 Euro erhöht.

Für die Tarifbeschäftigten sind dies die einmalige Prämie i.H.v. 1.800 EUR sowie monatlich das Inflationsgeld i.H.v. 120 EUR, beginnend ab Januar. Dass die Kolleginnen und Kollegen im z.B. LSF hier ranklotzen müssen, sollte auch einmal lobend erwähnt werden!

Etwas entspannter – da Zeitvorlauf – wird die Umsetzung der weiteren Erhöhungen. Ab November 2024 werden die Tabellenwerte um (brutto) 200 EUR erhöht und das entsprechende Netto dann ausbezahlt. Stufe 3 wird am 1. Februar 2025 erreicht, wenn die Tabellenwerte um weitere 5,5% angehoben werden.

Für Beschäftigte in Teil- oder Elternzeit werden die Inflationsprämien anteilig zum jeweiligen Beschäftigungsumfang ausbezahlt. Dabei wird für die einmalige Prämie der Beschäftigungsumfang am 9. Dezember 2023 als Stichtag zugrunde gelegt, für die monatlichen Prämien ist der 1. Tag des jeweiligen Monats entscheidend. Gerade für die Elternzeit gibt es aber noch weitere Voraussetzungen – hier können sich die Mitglieder bei ihrer Gewerkschaft beraten lassen.

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Oktober 2025, ab dem 1. November 2025 beginnt die nächste Tarifrunde zum TV-L.

 

Anlage 1 dbb Tarifinfo

Anlage 2 BTB Tarifinfo

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                                                                                      

 

 

 

 

24.12.2023 - Frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Neues Jahr 2024

Der Jahresausklang ist eine spannende Zeit: Das Vergangene Revue passieren lassen und mit Neugier auf das Kommende blicken. Wir haben ein unglaubliches Jahr 2023 fast hinter uns gebracht, das uns allen viel abverlangt hat. Zwei Tarifrunden, Besoldungsgesetze und vieles mehr.  Der BTB Sachsen bedankt sich bei allen Mitgliedern, Unterstützern und Interessierten für die vielen erfolgreichen Momente, die wir gemeinsam erleben durften und wünschen allen, dass im kommenden Jahr noch viel mehr solcher Erlebnisse dazu kommen!

Herzlichen Dank!

In diesem Sinne wünschen wir allen ein friedvolles Weihnachtsfest und einen guten und erholten Start in das neue Jahr.

Bleibt gesund!

 

24.01.2024 - 5 Tage Bildungszeit für Sachsen 

24.01.2024 ist "Internationaler Tag der Bildung"

Bildung ist ein Menschenrecht! Um darauf aufmerksam zu machen, hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2018 diesen Aktionstag ausgerufen.

Und ganz sicher ist Bildung in unseren Köpfen zunächst mit Schule, Ausbildung und Studium verknüpft. Aber Bildung bedeutet auch frühkindliche Bildung in den KiTas oder berufliche Fort- und Weiterbildung - lebenslanges Lernen eben.

Und genau hier geht es auch um unsere Aktivitäten für "Bildungszeit in Sachsen". Wir wollen für euch, für uns alle einen Rechtsanspruch auf 5 Tage Bildungszeit in Sachsen durchsetzen. Denn nur in Sachsen und Bayern ist dieses Recht bisher nicht gegeben. Das darf doch nicht so bleiben, oder?

Bitte unterstützt unser Bündnis, indem ihr weiter fleißig Unterschriften sammelt. Wir brauchen 40 000 davon!! Hier noch einmal der Link zur Website des SBB:

5 Tage Bildungszeit für Sachsen | SBB - Beamtenbund und Tarifunion Sachsen

Wikipedia erklärt Bildung wie folgt:  "von althochdeutsch bilidōn ‚bilden', ‚sich bilden', ‚gestalten', ‚erschaffen', ‚versinnbildlichen', ‚nachahmen'; Abstraktum: bildunga ‚Vorstellung, Vorstellungskraft".

Der Internationale Tag der Bildung ist für uns auch Anlass, den Fokus auf all jene zu lenken, die immer wieder Bildung vermitteln und weitergeben, die erziehen und schulen, ausbilden und erklären, die Seminare halten oder Lehr-/Ausbildungspläne erstellen. All denen, die erschaffen - und zwar etwas ganz Wichtiges. Bildung ist Zukunft.

Der BTB Sachsen ist Mitglied im Bündnis. Unterschriftslisten können bei uns abgefordert werden.

 

 

 

06.12.2023 - Einkommensrunde 2023 TVL

Warnstreik - 6. Dezember in Dresden

Einen Tag vor Beginn der dritten Verhandlungsrunde fordern zahlreiche sächsische Landesbeschäftigte von ihrer Landesregierung lautstark ein Ende der Verweigerungshaltung.Dem Aufruf von dbb und SBB zum Warnstreik waren zahlreiche Landesbeschäftigte und kommunale Beamte gefolgt und hatten sich auf dem Dresdner Carolaplatz vor dem sächsischen Finanzministerium versammelt. 

Nannette Seidler, Vorsitzende des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen: „Wenn im öffentlichen Dienst über eine halbe Million Stellen unbesetzt sind, gehen die Menschen dorthin, wo sie die besten Bedingungen vorfinden. Nur wer die bietet, wird auf Dauer gute Leute haben.“ Es müsse außerdem klar sein, dass der angestrebte Tarifabschluss auf die Beamten übertragen werde, betonte Seidler. Und zwar ohne Abstriche oder Verzögerungen, sondern unter uneingeschränkter Beachtung der Verfassung.

„Die Landespolitik muss als Arbeitgeberin jetzt ein sehr gutes Angebot machen. Sie ist am Zug und muss liefern!“ rief dbb Tarifchef Volker Geyer den gut 4.500 Teilnehmern und Teilnehmerinnen der zentralen Kundgebung vor dem sächsischen Finanzministerium zu. „Weil der, der Leistung fordert, auch Respekt zeigen muss! Und zwar in einer Form, die auch in den Geldbeuteln der Kolleginnen und Kollegen ankommt“, sagte Geyer weiter.