BTB Sachsen

30.12.2022 - Übertragung der Tarifeinigung 2021 auf den Beamtenbereich

Lineare Erhöhung der Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge rückwirkend zum 1. Dezember 2022

Mit dem Rundschreiben Az. 15-P 1502/1/26/15-2022/ 78791 vom 16.12.2022 will das Sächsisches Staatsministerium der Finanzen (SMF) wohl zumindest eine große Schuld nicht mit ins neue Jahr nehmen, indem es kurz vor Weihnachten darüber informierte, dass die Sächsische Staatsregierung den Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrecht-licher Vorschriften in den Sächsischen Landtag eingebracht hat. Der Gesetzentwurf beinhaltet u.a. die Übertragung der Tarifeinigung in den Tarifverhand-lungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder auf die Besoldung der staatlichen sowie kommunalen Beamten und Beamtinnen sowie Richter und Richterinnen rückwirkend zum 1. Dezember 2022. Für den staatlichen Bereich wird mit dem o. g. Rundschreiben das Landesamt für Steuern und Finanzen angewiesen, die Zahlung der sich aus dem Gesetzentwurf ergebenden höheren Bezüge unter dem Vorbehalt der Rückforderung zum Zahltag März 2023 zu veranlassen, die kommunalen Dienstherren werden gebeten, entsprechend zu verfahren.