BTB Sachsen

24.04.2023 - Einkommensrunde 2023 mit Bund und Kommunen  

Tarifeinigung erzielt!

Tabellenerhöhungen zwischen 8 und 16 Prozent

Beschäftigten, die unter den TVöD oder TV-V fallen, wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet. Die Zahlungen aus dem Inflationsausgleichgeld summieren sich auf insgesamt 3.000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei.

Die Tabellenentgelte werden für die genannten Bereiche ab dem 1. März 2024 zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.

Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten abweichend von den oben genannten Regelungen im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro und ab Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 110 Euro. Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro angehoben.

Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 24 Monate ab Januar 2023.

Natürlich hätten die Gewerkschaften vor allem bei Themen wir Laufzeit und Inflationsausgleich für Teilzeitbeschäftigte weitergehend Vorstellungen gehabt. Silberbach: „Mehr war aber vor allem bei den
Kommunen nicht durchzusetzen. Auch dieser Kompromiss ist übrigens ohne die vielen Warnstreiks und Protestaktionen der letzten Monate überhaupt nicht vorstellbar. Der Einsatz der Kolleginnen und
Kollegen hat sich gelohnt, spürbare Einkommenszuwächse werden erreicht keine Kleinigkeit in diesen Zeiten.

 

 Info 18 - 2023