BTB Sachsen

12.07.2023 - TVöD oder TVL?

Wann Tarifergebnisse auf die Beamten in Sachsen übertragen werden

Für die Übertragung der Tarifergebnisse auf Landesund Kommunalbeamte orientiert sich der Sächsische Gesetzgeber am Tarifabschluss des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TVL). Hierzu muss das Sächsische Besoldungsgesetz jeweils angepasst werden. Die Anpassung aus der Tarifrunde 2021 erfolgte mit Beschluss des Landtages am 05.07.2023.

 

 Info 28 - 2023