EKR 2025 Signet Forderung Magenta CMYK3

Foto: DBB

Einkommensrunde 2025 mit Bund und Kommunen

Das Ergebnis der Schlichtung liegt vor. Unter der Führung von Roland Koch und Henning Lühr hat die Kommission eine Einigungsempfehlung für ein Tarifergebnis vorgelegt.

Das am 28. März veröffentlichte Ergebnis des Schlichtungsverfahrens ist eine Einigungsempfehlung der Schlichter (Anlage 1), der die Schlichtungskommission aus Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeberseite mehrheitlich zugestimmt hat.

Welche Entgelterhöhungen werden empfohlen?

Die Tabellenentgelte sollen – einschließlich der individuellen Zwischen- und Endstufen und der Entgeltgruppen 2Ü und 15Ü – wie folgt erhöht werden:

- ab dem 1. April 2025 um 3 %, mindestens aber 110 Euro
- ab dem 1. Mai 2026 um weitere 2,8 %

Wird eine soziale Komponente empfohlen?

Die Schlichtungsempfehlung sieht einen Mindestbetrag bei der Entgelterhöhung als soziale Komponente vor. Der Mindestbetrag in Höhe von 110 Euro im Rahmen des ersten Erhöhungsschritts führt zu einer überproportionalen Erhöhung des Tabellenentgelts in den allgemeinen Entgelttabellen, in den gesamten Entgeltgruppen 1 bis 5 sowie in Entgeltgruppe 6 bis zur Stufe 5, in Entgeltgruppe 7 bis zur Stufe 4, in Entgeltgruppe 8 bis zur Stufe 3, in Entgeltgruppe 9a bis zur Stufe 2 und in Entgeltgruppe 9b Stufe 1. So kommen im ersten Erhöhungsschritt prozentuale Erhöhungen von bis zu 4,67 % zustande. In der Tabelle für
den Sozial- und Erziehungsdienst soll der Mindestbetrag bis zur Entgeltgruppe S 11a Stufe 1 wirken (maximale Erhöhung im ersten Schritt: 4,05 %), In der Tabelle für den Pflegebereich soll der Mindestbetrag bis zur Entgeltgruppe P 8 Stufe 3 wirken (maximale Erhöhung im ersten Schritt: 3,89 %).

Soll es Instrumente zur Entlastung der Beschäftigten geben?

- Zusätzlicher freier Tag

- Jahressonderzahlung und Umwandlungstage

- Schicht- und Wechselschichtzulagen

- Instrumente der Arbeitszeitsouveränität

 Info_14-2025_Anlage

Info_14-2025_-_Anlage Einigungsempfehlung

Info_14-2025_-_Anlage Flugblatt Nr. 23