Windmueller 250406 B 33 preview

Foto: DBB/ Friedhelm Windmüller, Pressekonferenz zum Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen: dbb-Verhandlungsführer Volker Geyer, Bundinnenministerin Nancy Faeser, ver.di-Verhandlungsführer Frank Werneke und VKA-Präsidentin Karin Welge.

Einkommensrunde 2025 mit Bund und Kommunen

Abschluss nach der Schlichtung erreicht

Anhebung der Bezüge zum 01.04.2025 um 3,0 Prozent, mindestens 110 Euro monatlich. Zum 01.05.2026 erhöhen sich die Entgelte dann noch mal um 2,8 Prozent.

Die dbb Bundestarifkommission hat am 6. April 2025 in Potsdam für einen Verhandlungskompromiss in der Einkommensrunde 2025 mit Bund und Kommunen gestimmt. Die Einigung beruht zum großen Teil auf der Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission vom 28. März 2025. Auch die Gremien der übrigen Tarifvertragsparteien haben zugestimmt. Die geeinten Inhalte werden nun zeitnah durch Änderungstarifverträge umgesetzt. Als Erklärungsfrist ist der 14. Mai 2025 vereinbart. Das Einigungspapier sowie die vorläufige Entgelttabelle sind als Anlagen beigefügt. Die wesentlichen Inhalte sind:

Entgelterhöhungen

Die Tabellenentgelte werden – einschließlich der individuellen Zwischen- und Endstufen und der Entgeltgruppen 2Ü und 15Ü – wie folgt erhöht:

- ab dem 1. April 2025 um 3 %, mindestens aber 110 Euro
- ab dem 1. Mai 2026 um weitere 2,8 %                                                                                                                                                                                     - Laufzeit: 27 Monate bis zum 31. März 2027

Soziale Komponente

Im Rahmen des ersten Schritts der Entgelterhöhung wurde ein Mindestbetrag in Höhe von 110 Euro als soziale Komponente vereinbart. Dieser führt zu einer überproportionalen Erhöhung des Tabellenentgelts in den allgemeinen Entgelttabellen in den gesamten Entgeltgruppen 1 bis 5 sowie in Entgeltgruppe 6 bis zur Stufe 5, in Entgeltgruppe 7 bis zur Stufe 4, in Entgeltgruppe 8 bis zur Stufe 3, in Entgeltgruppe 9a bis zur Stufe 2 und in Entgeltgruppe 9b Stufe 1. So kommen im ersten Erhöhungsschritt prozentuale Erhöhungen von bis zu 4,67 % zustande. In der Tabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst soll der Mindestbetrag bis zur Entgeltgruppe S 11a Stufe 1 wirken (maximale Erhöhung im ersten Schritt: 4,05 %), In der Tabelle für den Pflegebereich soll der Mindestbetrag bis zur Entgeltgruppe P 8 Stufe 3 wirken (maximale Erhöhung im ersten Schritt: 3,89 %). Die genauen Werte können den angehängten vorläufigen Entgelttabellen entnommen werden.

Weitere Entlastung der Beschäftigten

- Zusätzlicher freier Tag
- Jahressonderzahlung und Umwandlungstage
- Schicht- und Wechselschichtzulagen
- Instrumente der Arbeitszeitsouveränität

Info_15-2025_Anlage
Info_15-2025_-_Anlage_1_ Einigungspapier 20250406
Info_15-2025_-_Anlage Flugblatt Nr. 24
Anlage_3_vorläufige Entgelttabelle TVöD VKA
Anlage_4_Tageswerte Umwandlung in freie Tage