BTB Sachsen

Aktuelles - BTB Sachsen

Hier finden Sie unsere aktuellen Informationen zu diesem Bereich


30.12.2022 - Übertragung der Tarifeinigung 2021 auf den Beamtenbereich

Lineare Erhöhung der Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge rückwirkend zum 1. Dezember 2022

Mit dem Rundschreiben Az. 15-P 1502/1/26/15-2022/ 78791 vom 16.12.2022 will das Sächsisches Staatsministerium der Finanzen (SMF) wohl zumindest eine große Schuld nicht mit ins neue Jahr nehmen, indem es kurz vor Weihnachten darüber informierte, dass die Sächsische Staatsregierung den Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrecht-licher Vorschriften in den Sächsischen Landtag eingebracht hat. Der Gesetzentwurf beinhaltet u.a. die Übertragung der Tarifeinigung in den Tarifverhand-lungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder auf die Besoldung der staatlichen sowie kommunalen Beamten und Beamtinnen sowie Richter und Richterinnen rückwirkend zum 1. Dezember 2022. Für den staatlichen Bereich wird mit dem o. g. Rundschreiben das Landesamt für Steuern und Finanzen angewiesen, die Zahlung der sich aus dem Gesetzentwurf ergebenden höheren Bezüge unter dem Vorbehalt der Rückforderung zum Zahltag März 2023 zu veranlassen, die kommunalen Dienstherren werden gebeten, entsprechend zu verfahren.

21.12.2022 - Rechtsprechung zum Arbeitsvorgang bestätigt

Klarheit im Streit bei der Eingruppierung im öffentlichen Dienst der Länder: Es bleibt bei der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum ganzheitlichen Arbeitsvorgang.

Im lange schwelenden Streit zum Thema „Arbeitsvorgang“ im Rahmen des Eingrup-pierungsrechts des öffentlichen Dienstes der Länder hat das Bundesverfassungs-gericht am 21. Dezember 2022 für mehr Klarheit gesorgt, indem es die diesbezüg-liche Verfassungsbeschwerde, die die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und das Land Berlin im Februar 2021 eingelegt hatten, nicht zur Entscheidung annahm (Aktenzeichen 1 BvR 382/21). Das BAG führte aus, dass die gesamte Tätigkeit der Beschäftigten aus einem einheit-lichen Arbeitsvorgang bestehen könne. Für Beschäftigte in Serviceeinheiten bei Gericht bestehe ein tarifliches Arbeitsplatzkonzept zur ganzheitlichen Aufgaben-erledigung. Die Entgeltgruppe 9 beziehungsweise 9a liege vor, wenn der Arbeitsvorgang, der die dort geforderten „schwierigen Tätigkeiten“ umfasst, mindestens 50 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit ausmacht. Auf den zeitlichen Anteil der „schwierigen Tätigkeiten“ selbst komme es dabei nicht an, solange diese in rechtserheblichem Umfang anfallen.

08.12.2022 - Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation

Angesichts extrem erhöhter Lebenshaltungskosten rät der BTB Sachsen gemeinsam mit dem SBB Beamtenbund und Tarifunion allen Beamtinnen und Beamten, bis zum 31. Dezember 2022 einen Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation zu stellen. Beamtinnen und Beamten erhalten nur eine Nachzahlung, wenn sie ihre Ansprüche jeweils im laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit zwei Beschlüssen vom 4. Mai 2020 festgestellt, dass sowohl die „Grundbesoldung“ im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015, aber auch die in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2013 bis 2015 gewährte Besoldung ab dem dritten Kind in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen waren. Die Rechtsprechung betrifft Sachsen zwar nicht unmittelbar, nach den vorliegenden Berechnungen des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen ist jedoch klar, dass auch in Sachsen die Besoldung verfassungswidrig zu niedrig bemessen wurde. Die angekündigte Umsetzung im Freistaat Sachsen ist am 30.11.2022 im Landtag eingegangen und unter Drucksache 7/11452 in der Parlamentsdokumentation einsehbar (https://edas.landtag.sachsen.de). Auf Seite 3 der Vorbemerkungen wird die aktuelle Lage beschrieben: „Die Überprüfung der sächsischen Besoldung anhand der vom Bundesverfassungsgericht nunmehr festgelegten Kriterien hat Handlungsbedarf aufgezeigt.“

Musterschreiben für Mitglieder können bei Interesse in der Geschäftsstelle des BTB Sachsen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angefordert werden. Dies gilt aus Gründen der Rechtssicherheit auch für alle Beamtinnen und Beamte, die bereits in der Vergangenheit entsprechende Anträge gestellt haben.

21.12.2022 - Jahresausklang und Ausblick 2023

Unsere Kolleginnen und Kollegen machen Staat - an jedem einzelnen Tag! Wertschätzung dafür? - regelmäßig Fehlanzeige! Beispiele gibt es genug. Eins aber ist klar: Die Suppe, die die Politik uns einbrockt, löffeln WIR in der #SBBFamilie gemeinsam aus.

Wir brauchen mehr Wertschätzung für die Arbeit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Sachsen! Jetzt!

Für 2023 haben wir uns einiges vorgenommen. Wir starten direkt am 17. Januar mit einer Aktion zu „Mehr Wertschätzung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes" im Regierungs-Campus in Dresden. In der Zeit von 11:30 - 13:30 Uhr werden wir zwischen Finanz- bzw. Kultusministerium und Staatskanzlei eine heiße Suppe an all unsere Mitglieder und Freunde ausgeben. Dazu werden wir Informationen zur Arbeit des SBB und seiner Fachgewerkschaften geben. Auch wollen wir auf die Einkommensrunden im Jahr 2023 aufmerksam machen.

"Jetzt bleibt mir zuletzt, euch allen noch einmal DANKE zu sagen, für euer Engagement, für eure Unterstützung, für euren Einsatz für unser aller gemeinsame Ziele. Ihr seid die Besten!! Denn ohne euch alle ist Gewerkschaft nicht zu machen. Gemeinsam können wir einfach mehr erreichen, sei es beim Bäume pflanzen, bei Kongressen und Veranstaltungen, politischen Initiativen oder bei Einkommensrunden.", stellt Nannette Seidler,  Vorsitzende des SBB, zum Jahresausklang fest.

07.12.2022 -

Beschäftigte von extrem erhöhten Lebenshaltungskosten entlasten!

Angesichts aktuell stark gestiegener Lebenshaltungskosten fordert der BTB Sachsen vom Arbeitgeber, seiner Fürsorgepflicht nachzukommen und die Beschäftigten finanziell zu entlasten, indem er die Regelungen im Tarifvertrag der Länder zur Anwendung bringt.

Der SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen unterstützt eine Aktion der Fachgewerkschaft SLV (Sächsischer Lehrerverband). Der BTB Sachsen hat in seiner Landesvorstandssitzung im November 2022 die Besoldungs- und Tariflage im Bereich der Landesverwaltung erörtert und empfiehlt in Anlehnung an die Aktion des SLV die Beantragung einer Zulage nach TV-L zum Ausgleich dieser hohen Lebenshaltungskosten.

Die Formulierung im § 16 Abs. 5 TV-L ist wie folgt:

„Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich erhöhter Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v. H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. Die Zulage kann befristet werden. Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich“

Die Inflationsrate betrug z. B. im Jahr 2021 nur 3,1 %.

Mit Stand 31.10.2022 haben sich die Werte erneut erhöht und betragen nun:

  1. die Inflationsrate + 10,4 %
  2. die Steigerung der Verbraucherpreise + 43,9 %
  3. die Steigerung der Nahrungsmittelpreise + 18,7 %.