BTB Sachsen

Aktuelles - BTB Sachsen

Hier finden Sie unsere aktuellen Informationen zu diesem Bereich


25.04.2023 - 8. Gewerkschaftstag des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen

 

Der 8. Gewerkschaftstag des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen findet am 27./28. April 2023 in Dresden statt.

Unter dem Motto „Wirkung kommt von WIR. Gemeinsam mehr erreichen.“ werden die rund 160 Delegierten der 38 Mitgliedsgewerkschaften und Verbände des SBB über den
gewerkschaftspolitischen Kurs ihres Dachverbandes für die nächsten fünf Jahre beraten.

Die öffentliche Veranstaltung des Gewerkschaftstages wird am 27. April 2023, ab 15:00 Uhr im Penck-Hotel Dresden stattfinden. Hier werden sich die Delegierten mit Gästen aus Politik,
Verwaltung und der dbb-Familie zu aktuellen und Zukunftsfragen austauschen. Der Sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer, die Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Fraktionen
des Sächsischen Landtages, der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach und weitere Gesprächspartner haben ihre Teilnahme angekündigt.

 

 Info 19 - 2023

 

 

 

24.04.2023 - Einkommensrunde 2023 mit Bund und Kommunen  

Tarifeinigung erzielt!

Tabellenerhöhungen zwischen 8 und 16 Prozent

Beschäftigten, die unter den TVöD oder TV-V fallen, wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet. Die Zahlungen aus dem Inflationsausgleichgeld summieren sich auf insgesamt 3.000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei.

Die Tabellenentgelte werden für die genannten Bereiche ab dem 1. März 2024 zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.

Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten abweichend von den oben genannten Regelungen im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro und ab Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 110 Euro. Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro angehoben.

Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 24 Monate ab Januar 2023.

Natürlich hätten die Gewerkschaften vor allem bei Themen wir Laufzeit und Inflationsausgleich für Teilzeitbeschäftigte weitergehend Vorstellungen gehabt. Silberbach: „Mehr war aber vor allem bei den
Kommunen nicht durchzusetzen. Auch dieser Kompromiss ist übrigens ohne die vielen Warnstreiks und Protestaktionen der letzten Monate überhaupt nicht vorstellbar. Der Einsatz der Kolleginnen und
Kollegen hat sich gelohnt, spürbare Einkommenszuwächse werden erreicht keine Kleinigkeit in diesen Zeiten.

 

 Info 18 - 2023

 

 

 

04.04.2023 - tacheles April 2023

Der dbb hat die aktuelle Ausgabe des Tarifmagazins veröffentlicht.

Die neue Ausgabe steht im Zeichen der Einkommensrunde mit Bund und Kommunen, Schwerpunkte der Ausgabe sind unter anderem:

  • Verhandlungen gescheitert Bund und VKA verprellen die Beschäftigten
  • Schlichtung in der TVöD-Einkommensrunde angerufen
  • Bundesweite Warnstreiks und Aktionen des dbb

Hier geht es zur barrierefreien Ausgabe:


tacheles April 2023 BARRIEREFREIE VERSION

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen.

21.04.2023 - Einkommensrunde 2023 mit Bund und Kommunen  

Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission

Beratungen der Schlichtungskommission in der Tarifrunde für den TVöD sind am Abend des 14. April 2023 beendet worden

Der Empfehlung wurde von der Schlichtungskommission mit überwiegender Mehrheit zugestimmt.

Die Empfehlung der Schlichtungskommission sieht im Kern folgende Regelungen vor:

Beschäftigten, die unter den TVöD oder TV-V fallen, wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet. Die Zahlungen aus dem Inflationsausgleichgeld summieren sich auf insgesamt 3.000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei.

Die Tabellenentgelte werden für die genannten Bereiche ab dem 1. März 2024 zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.

Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten abweichend von den oben genannten Regelungen im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro und ab Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 110 Euro. Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro angehoben.

Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 24 Monate ab Januar 2023.

Auf Basis der Schlichtungsempfehlung werden die Tarifparteien am kommenden Samstag, dem 22. April 2023, die Tarifverhandlungen in Potsdam wieder aufnehmen.

Info 17 - 2023

EKR_Bund_Komunnen_Flugblatt_Nr_29

A 1_Einigungsempfehlung_der_Schlichter

A 2_Stellungname dbb

 

 

31.03.2023 - Einkommensrunde 2023 mit Bund und Kommunen  

Gewerkschaften erklären die Verhandlungen für gescheitert 

Trotz intensiver Verhandlungen über drei Tage konnte kein Kompromiss erreicht werden. Die Arbeitgeberseite hat ihr erstes Angebot aus der vorangegangenen Verhandlungs-runde nicht nachgebessert.

Vom 27. bis 29. März 2023 wurden die Tarifverhandlungen zur Einkommensrunde mit dem Bund und den Kommunen in Potsdam fortgesetzt. Das aktuelle Arbeitgeberangebot beinhaltet die lineare Erhöhungen (auch für Azubis):um 3 Prozent zum 1. Oktober 2023 und weitere 2 Prozent zum 1. Juni 2024 bei einer von Laufzeit: 27 Monate. Sowie eine Inflationsausgleichsprämie: 1.500 Euro im Mai 2023 (Azubis 750 Euro), 1.000 Euro im Januar 2024 (Azubis 500 Euro), Teilzeitkräfte nur anteilig und keine unbefristete Übernahme der Auszubildenden.

 Info 15 - 2023

EKR_Bund_Komunnen_Flugblatt_Nr_27