BTB Sachsen

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Aktuelles - BTB Sachsen

Hier finden Sie unsere aktuellen Informationen zu diesem Bereich


18.01.2022 - Sozialwahlen 2023

Vorbereitungen für Wahl der Sozialversicherung 2023 laufen: Selbstverwaltung konsequent stärken

Die Selbstverwaltung der Sozialversicherung bekommt in der Öffentlichkeit und unter den Kolleginnen und Kollegen immer noch zu wenig Aufmerksamkeit. Alle sechs Jahre werden in Deutschland die Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungen gewählt. Bei den Krankenkassen ist das der Verwaltungsrat, bei den Renten- und Unfallversicherungen die Vertreterversammlung. Sie werden jeweils zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgebenden und der Versicherten gebildet. Der SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen sieht es als besonders wichtig an, dass die Erfahrungen unserer Mitglieder aus den Betrieben und Dienststellen in die Selbstverwaltung zum Wohle der Versicherten eingebracht werden. Mit Kandidatinnen und Kandidaten aus unseren Reihen können wir dies verbessern und damit auch die Prävention stärken.

Mit der im Jahr 2020 umgesetzten Gesetzesänderung soll durch die Stärkung der Urwahlen, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Ausübung des Ehrenamtes und die Einführung einer Geschlechterquote die Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und Stärkung der Sozialen Selbstverwaltung verbessert werden. Wir bitten insbesondere auch Frauen, sich für die Kandidatur bereitzustellen. Für Rückfragen hierzu steht der stellv. SBB-Vorsitzende André Ficker Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

17.01.2022 - Jobzufriedenheit und Wertschätzung stärken, Abwanderung verhindern

Das „Bleibebarometer“ hat zwar gezeigt, dass die Mehrheit der öffentlich Bediensteten zufrieden mit ihrer eigenen Arbeit ist, jedoch die Zufriedenheit mit dem Arbeitgeber deutlich geringer ausfällt.

Laut dem „Bleibebarometer“ von Next:Public und Hertie School of Governance können sich 80 Prozent der Beschäftigten im öffentlichen Dienst vorstellen, den Arbeitgeber zu wechseln. Von einem möglichen Wechsel in die Privatwirtschaft erhoffen sie sich vor allem eine bessere Bezahlung, mehr Flexibilität, bessere Ausstattung und Wertschätzung der Arbeit. „Dass sich die Kolleginnen und Kollegen nicht ausreichend wertgeschätzt fühlen – finanziell und anderweitig – ist ein absolutes No-Go. Wenn die öffentlichen Arbeitgeber nicht riskieren wollen, dass sich neben den demografiebedingten Abgängen auch noch ein Trend zum freiwilligen Wechsel in die Privatwirtschaft herausbildet, müssen sie schnell gegensteuern“, kommentierte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 5. Januar 2022 die Untersuchungsergebnisse.

11.12.2021 - Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Alimentation für alle sächsischen Beamten

Das Bundesverfassungsgericht hat in beiden Entscheidungen vom Mai 2020 betont, dass nur diejenigen Beamtinnen und Beamten eine Nachzahlung erhalten, die ihre Ansprüche jeweils im laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht haben. Hier insbesondere der Abstand zur Grundsicherung und die Besoldung kinderreicher Familien.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit zwei Beschlüssen vom 4. Mai 2020 festgestellt, dass sowohl die „Grundbesoldung“ im Land Berlin im Jahr 2009 bis 2015 aber auch die in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2013 bis 2015 gewährte Besoldung ab dem dritten Kind in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen waren. Die Rechtsprechung betrifft Sachsen zwar nicht unmittelbar, nach den vorliegenden Berechnungen des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen ist jedoch klar, dass auch in Sachsen die Besoldung verfassungswidrig zu niedrig bemessen wurde. Musterschreiben zur Geltendmachung von Ansprüchen werden für Mitglieder zur Verfügung gestellt. Um die bestehenden Bosoldungsansprüche zu sichern kann deshalh vorsorglich auch in diesem Jahr bis zum 31.12.2021 ein Antrag/Widerspruch auf amtsangemessene Alimentation eingelegt werden

16.01.2021 - Das ändert sich 2022

Während vieles, was in den kommenden zwölf Monaten nur vage zu erahnen ist oder noch völlig in den Sternen steht, gibt es eine ganze Reihe neue Regeln und Gesetze, mit denen 2022 fest zu rechnen sein wird.

Ob höherer Steuerfreibetrag, elektronisches Rezept zur Pflicht wird, die Porto-Preise steigen oder elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und weitere Regelungen sind ab 2022 gültig. Eine genaue Übersicht erhlten alle Mitglieder bei dem zuständigen Vertrauensmann oder der BTB Geschäftsstelle.

24.12.2021 - Frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Neues Jahr 2022

Der Jahresausklang ist eine spannende Zeit: Das Vergangene Revue passieren lassen und mit Neugier auf das Kommende blicken. Der BTB Sachsen bedankt sich bei allen Mitgliedern, Unterstützern und Interessierten für die vielen erfolgreichen Momente, die wir gemeinsam erleben durften und wünschen allen, dass im kommenden Jahr noch viel mehr solcher Erlebnisse dazu kommen!

Herzlichen Dank!

In diesem Sinne wünschen wir allen ein friedvolles Weihnachtsfest und einen guten und erholten Start in das neue Jahr.

Bleibt gesund!